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25.08.2026
Hausbesuch in der Templiner Reichsbürgerszene
Verfassungsschutzbericht ergänzt Recherche von gegenrede.info
Templin (ipr) Im Oktober 2025 berichtete gegenrede.info über eine Hausdurchsuchung in Röddelin, einem Ortsteil von Templin. Bei dieser Durchsuchung stellten Polizeibeamte mehrere Langwaffen sicher. Bei den Waffen handelte es sich um Luftdruckwaffen. Besitzer des durchsuchten Grundstückes ist der 51-jährige Thomas K. Im Brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2025 wird er der Reichsbürgergruppierung "Präsidialstaat Königreich Preußen" zugeordnet.
Bei dieser Hausdurchsuchung stellten die Beamten außerdem "weitere Beweismittel" sicher, die von der Kriminalpolizei ausgewertet werden. Dabei könnte es sich um Computer und externe Datenträger gehandelt haben. Hintergrund für diese Vermutung sind mehrere Verfahren und Verurteilungen wegen des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornografie.
Der damals 50-Jährige hatte bereits im Februar 2025 wegen des Vorwurfs der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vor Gericht gestanden. Das Verfahren war seinerzeit wegen krankheitsbedingter Prozessunfähigkeit des Angeklagten nicht durchgeführt worden. Im November 2025 ist er dann zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil betrifft allerdings Taten zwischen 2017 und 2020.
Während der Durchsuchung trafen die Polizisten zudem auf einen 70-jährigen Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Er wurde zunächst festgenommen. Nachdem er den offenen Betrag beglichen hatte, der einer Ersatzfreiheitsstrafe zugrunde lag, kam er wieder frei. Nach Recherchen von gegenrede.info handelte es sich dabei um Michael Ronald G., der in der Telegram-Gruppe "Nur mit Preußen" die Hausdurchsuchung aus seiner Sicht beschrieben hat.
Verfassungsschutz bestätigt Zusammenhang
Der Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg für 2025 ordnet den Templiner Vorfall ebenfalls dem Reichsbürgermilieu zu. Darin wird von einer Hausdurchsuchung bei einem Anhänger im Oktober 2025 wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz berichtet.
Interessant ist die Selbstdarstellung des damals vorübergehend festgesetzten 70-Jährigen. Der Verfassungsschutz bezeichnet ihn als bundesweit bekannten Reichsbürger, der sich selbst als "kommissarischer Staatssekretär der Justiz" des von ihm behaupteten "Präsidialstaates Königreich Preußen" verstand. Thomas K. hat er in dem Protokoll der Hausdurchsuchung als "stellvertretenden Staatssekretär der Preußischen Justiz im Notstand" bezeichnet.
Vorwürfe gegen die Polizei
In seiner Darstellung des Geschehens behauptet Martin Ronald G., dass er und sein Freund von "privaten Söldnern" der "Firma POLIZEI" überfallen worden seien.
In seinem Protokoll hat er auch indirekt die Vermutungen von gegenrede.info zur Kinderpornografie bestätigt. So behauptet er, private Sicherheitsdienstmitarbeiter hätten ein kinderpornografisches Video auf den Computer seines Begleiters übertragen. Er wohne in dem durchsuchten Haus und habe noch am Tag zuvor an dem Computer gesessen und dabei keinerlei kinderpornografisches Material entdeckt.
Gewaltbereit
Einige Anhänger der Organisation gelten als äußerst "gewaltaffin", behauptet der Verfassungsschutz. Für Thomas K. lässt sich das durchaus belegen. Im März 2026 ist er wegen mehrfachen Widerstands und tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dabei soll er unter anderem einen Gerichtsvollzieher geschubst und mit dem Tod bedroht haben. Nach Aussage der Beteiligten fragte er: "Was soll auf deinem Grabstein stehen?" Anschließend habe er ein Handbeil geholt und den Gerichtsvollzieher damit vom Grundstück vertrieben. Bei einer weiteren Durchsuchung soll er versucht haben, die Waffe eines Polizisten an sich zu reißen.
Martin Ronald G. kann nicht mehr zu seinen Behauptungen befragt werden. Er ist noch im Oktober 2025 kurz nach der Hausdurchsuchung bei Thomas K. verstorben.
 
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