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news >> 2009 >> 090115_01

15.01.2009

Nachwehen einer Wirtshauskeilerei

Verfahren gegen Lokalpolitiker vorläufig eingestellt

Prenzlau (ipr) Das Verfahren gegen den Prenzlauer Lokalpolitiker Hendrik Dittmann wegen versuchter Strafvereitlung ist am Dienstag dieser Woche vom Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt worden, berichtet die Prenzlauer Zeitung.

Hendrik Dittmann war am 19. Januar 2007 Zeuge einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Iraner Said M. und den beiden Uckermärkern Mike S. und Heiko P. im Prenzlauer Pub „Overdick“ geworden.

Der seit 14 Jahren in Deutschland lebende Said M. war durch die Handgreiflichkeiten verletzt worden und musste im Krankenhaus behandelt werden und litt auch in der Folgezeit unter Sehstörungen. Er stellte sich am Folgetag in einer Pressekonferenz als Opfer eines ausländerfeindlichen Übergriffs dar. Seine Version der Ereignisse wurde durch Hendrik Dittmann bestätigt.

Hendrik Dittmann, der gern Bürgermeister von Prenzlau werden würde und deshalb vor den Kommunalwahlen im letzten Jahr zur Wählerinitiative „Wir Prenzlauer“ gewechselt war, musste von den einstigen und jetzigen ParteifreundInnen wegen der vermeintlichen Falschaussage schon einige Kritik und einigen Spott einstecken.

Zum Ersten

Bei einer ersten Gerichtsverhandlung im Januar 2008 (siehe auch) wurden die Verfahren gegen die beiden Uckermärker gegen die Zahlung eine Geldbuße in Höhe von 500 beziehungsweise 300 Euro vorläufig eingestellt. Ein ausländerfeindlicher Hintergrund wurde vom Gericht verneint. Das führte nun zu weiteren Verfahren gegen Said M. und Hendrik Dittmann.

Said M. wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorgeworfen nach verbalem Streit einen Barhocker gegen einen Mann geworfen haben, der dadurch eine Schädelprellung erlitten haben sollte. Gegen Polizeibeamte, die in der Gaststätte zu schlichten versuchten, sollte sich M. gewehrt und einen Beamten leicht verletzt haben. Hendrik Dittmann wurde zur Last gelegt, bei der Polizei zugunsten des Iraners falsche Angaben zum Tatverlauf gemacht zu haben. Da beide Verfahren in einer Gerichtsverhandlung abgearbeitet werden sollten, stand Said M. plötzlich ohne Entlastungszeugen da (siehe auch).

Der erste Prozess brachte wenig Klarheit über den Tathergang, förderte aber einige interessante Aspekte zu Tage: Heiko P. soll lediglich über das Bein des knienden Iraners gestolpert sein. Said M. soll einen Barhocker geschmissen haben. Heiko P. hat Said M. per Kopfstoß niedergestreckt, und Mike S. soll auf ihn eingeschlagen haben nachdem sich die Situation bereits beruhigt hatte. Das war die höfliche Umschreibung dafür, dass zwei Polizisten ihn bereits festhielten als er getroffen wurde.

Zum Zweiten

Während Said M. sich Ende Oktober 2008 dem Gericht stellte, ließ Hendrik Dittmann erst 15 Minuten vor Prozessbeginn eine voraussichtliche eintägige Dienstunfähigkeit schriftlich mitteilen. Gleichzeitig gab das Gericht bekannt, dass sein Verteidigerin das Mandat niedergelegt hatte.

Wie auch im ersten Verfahren schlug der Strafrichter in der Hauptverhandlung die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 500 Euro vor, was vom Staatsanwalt und dem Angeklagten Said M. schließlich akzeptiert wurde. Der Geldbetrag ist in sechs Monatsraten zahlbar. Erst dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Und zum Dritten

Die kurzfristig eingereichte Dienstunfähigkeitsbescheinigung für einen Tag durch Hendrik Dittmann erkannte der Strafrichter als nicht ausreichend an. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb den Erlass eines Strafbefehles in Höhe von 1800 Euro. Dagegen legte Dittmann Widerspruch ein, und hatte letztendlich auch Erfolg damit. Dittmann muss bis zum 28. Februar eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.



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