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news >> 2009 >> 090204_02

04.02.2009

Ein Opfer und zwei Prozesse

Nachgetreten nachgereicht

Prenzlau (ipr) Bereits am 27. Januar 2008 wurde der 25-jährige Templiner Manuel K. wegen Körperverletzung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zu fünf Jahren auf Bewährung ausgesetz. Zusätzlich muss Manuel K. in den nächsten zwei Jahren 100 Stunden soziale Arbeit leisten.

In den frühen Morgenstunden des 19. April 2008 hatte der als rechter Schläger bekannte Matthias M. einen von einem Rockkonzert kommenden 21-jährigen Punk in der Nähe des Templiner Krankenhauses verfolgt, niedergestoßen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst (mehr).

Während der Punk am Boden lag, war der nach eigenen Angaben stark betrunkene Manuel K. auf die beiden Männer gestoßen und fing nun seinerseits an auf den am Boden liegenden Punk politisch unmotiviert einzutreten. Zwei Polizeibeamte, die das beobachtet hatten, konnten durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindern.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen. Matthias M. wurde bereits am 6. November letzten Jahres für seine Tat zu fünf Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt.

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