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news >> 2009 >> 090814_01

14.08.2009

Flashmob mit vorbereiteter Choreografie ist keine Spontandemo

Polizei will Heß-Flashmob unterbinden

Brüssow (ipr) Während man im Amt Brüssow auf Tauchstation geht, bezieht die Polizei des Schutzbereiches Uckermark eindeutig Stellung und kündigt an, den im Internet angekündigten Heß-Flashmob am kommenden Montag auf dem Brüssower Marktplatz zu unterbinden.

„Sobald Vorbereitungen für eine Kundgebung oder Ansammlung bzw. Versammlung getroffen werden, unterliegt diese Aktion nicht mehr dem Passus der Spontandemonstration.“, erläutert die Polizei-Pressesprecherin Sandra Urland die Situation. Und weiter: „Somit muss eine solche Veranstaltung nach den Vorgaben des Versammlungsgesetztes angemeldet werden.“ Und wenn dies nicht getan werde, habe die Polizei die Möglichkeit, die Versammlung zu untersagen.

Im Amt Brüssow, das durch gegenrede.info informiert worden ist, sieht man keine Notwendigkeit zu reagieren. Intern hieß es, man wolle durch eigene Aktivitäten nicht noch eine größere Öffentlichkeit herstellen und somit Werbung für die Rechten machen.

Dass diese Öffentlichkeit längst vorhanden ist [mehr], hat man dort noch nicht begriffen. Auch wenn diese lediglich im Internet zu finden ist. So war dort vor wenigen Tagen die Website „17august.info“ aufgetaucht. Auf ihr wurde dafür geworben, den 22. Todestag des Führer-Stellvertreters Rudolf Heß am 17. April 2009 Punkt 19:30 Uhr per Flashmob zu gedenken. Untern den 117 angemeldeten Städtenamen findet sich zum Erstaunen von Beobachtern auch der Name der Uckermärkischen Kleinststadt Brüssow.

Der Ablauf des Flashmobs ist auf der Website dezidiert geplant. Dort wird es Choreografie genannt: Schnell zusammen kommen und versteinert stehen bleiben, langsames und deutliches Vorlesen der Schlussworte von Rudolf Heß vor dem Nürnberger Tribunal (in denen er nichts bereut), danach den Platz sofort in unterschiedliche Richtungen verlassen. Die Aktion soll um 19:30 Uhr beginnen und nicht länger als fünf Minuten dauern.



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