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news >> 2012 >> 120521_01

21.05.2012

Mit Handy aus dem Knast heraus gedroht

Kein Verfahren gegen Christian W.

Pinnow (ipr) Ein illegales Handy in seiner Zelle in der Haftanstalt Luckau-Duben, ein Anruf bei einem Gesinnungsgenossen und die mögliche Bedrohung eines 15-jährigen Punk werden kein juristisches Nachspiel für den wegen Beihilfe zum Mord an Bernd Köhler verurteilten Rechtsextremisten Christian W. haben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegenüber gegenrede.info.


Christian W: Portrait in seiner Zellescreenshot: ipr

Christian W. war vorgeworfen worden, dass er bei diesem Anruf seinen Mittelsmann beauftragt hatte, einen 15-jährigen Punk unter Druck zu setzen. Der sollte eine Anzeige gegen Christian Ws. jüngeren Bruder wegen Beleidigung wieder zurückziehen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Anklage erhoben [siehe auch].

Die Staatsanwaltschaft sah nach Anhörung aller beteiligten Personen keine Möglichkeit, den Inhalt des Telefonats zu verifizieren und stellte deshalb das Verfahren gegen Christian W. ein.

Christian W. war durch die Recherchen von gegenrede.info schon mehrfach mit einem Handy im seiner Zelle erwischt worden. Immer hatte er über soziale Netzwerke im Internet Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen. Das Ende Februar gefundene Handy brachte ihm vier Wochen Arrest ein. Das bedeutete keinen Kontakt zu Mitgefangenen, einmal am Tag Hofgang, Rauchverbot in der Zelle und keine Teilnahme an Ausbildungs- und Freizeitveranstaltungen.

Mordlust als Motiv
Drohungen vom Mörder
Christian W. bei Jappy

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Irmela Mensah-Schramm schrieb am 03.06.2012
Kein Verfahren für inhaftierten Neonazi, der aus dem Gefängnis heraus per Handy sein Opfer bedrohte....
Im Zweifel für den Angeklagten..., der mit anderen im Fußballfeld den Ausländerbeauftragten Ibraimo Alberto übelst rassistisch beleidigte und mit dem Tod bedrohte. Kein Wunder: es will auch niemand gehört haben....
So machte auch ich die Erfahrung, dass im Amtsgericht Tiergarten am 10.11.1995 der Amtsrichter einem Nazi-Mädchen das Recht zugesprochen hatte, mir den Hitlergruß zu zeigen, schließlich hätte ich sie mit der Aufschrift meiner Tasche "Gemeinsam gegen Rechts" provoziert....
2010 sprach sowohl die Staatsanwaltschaft , als auch Generalstaatsanwaltschaft Potsdam einem Nazipärchen, welches mich in Potsdam zuerst beschimpfte und anschließend unerlaubt fotografiert hatte, das Recht zu, mir meine Kamera gewaltsam zu entwenden (stehlen!), nachdem ich mich mit dem "Zurück-fotografieren" gewehrt habe.
Der Skandal für sich: sowohl die von mir gerufene Polizei, wie auch die Justiz glaubte den Neonazis mehr als mir!
Auf meine Anzeige wegen einer Hakenkreuzschmiererei 2011 am russischen Denkmal in Berlin - Buch, wurde offensichtlich nur wegen "Sachbeschädigung" ermittelt.
In Potsdam fand ich heute neben mehreren Hakenkreuzen, einer SS-Rune auch den Schriftzug "NIGGER DRECK".
Wer weiß, wie lange dies toleriert wurde im "Toleranten Brandenburg"?
Bei den jenen Tätern mit rassitischen und faschistischem Gedankengut zeigt sich der Staat eher tolerant, achtet sehr auf deren demokratischen Rechte und agiert nachsichtig.
Die Opfer dagegen haben das Nachsehen und müssen damit fertig werden, wie auch immer!
Es fällt auch auf, dass so mancher - zumeist männliche - Antifaschist, der einmal in die Klauen der Polizei und Justiz geraten ist, ohne jedoch tatsächlich straffällig geworden zu sein, immer wieder daran glauben muss, kriminalisiert zu werden.
Da sind mir zwei Beispiele aus Hessen bekannt, wobei sich die Justiz auch schon gern mit Hilfe der Rechtsbeugung bediente - zu Lasten der nachweislich unschuldig Angeklagten!
Dort wurden die Nazis jahrelang nicht nur geduldet, sondern damit auch geschützt!
Dieser Personenkreis kann mit Sicherheit nicht damit rechnen, auf derart milde Richter zu stossen.
"Im Zweifel für den Angeklagten" ist da nicht zu erwarten.
Wie sollte es auch anders sein im "Rechtsstaat"?
Der NSU-Skandal macht dies allzu deutlich, ebenso die Form der Aufarbeitung........

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