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news >> 2023 >> 230214_01

14.02.2023

Sammelverfahren vor Gericht: 2. Prozesstag

Zwei Schlägerpärchen

Prenzlau (ipr) Am Donnerstag fand der zweite Prozesstag im Verfahren gegen ein rechtes Schlägerpärchen aus Prenzlau vor dem dortigen Jugendschöffengericht statt. Verhandelt werden mehrere Gewaltdelikte, unerlaubter Waffenbesitz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Raub.

Am ersten Prozesstag blieb unklar, was aus den Fotos geworden ist, die Wael H. von seinem im Gesicht verletzten Bruder und vom Tatort gemacht und an die Polizei geschickt haben will. Weder der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hat noch der Staatsschützer, der Wael H. vernommen hat, konnten sich an die jeweilige Situation vor knapp anderthalb Jahren erinnern.

Der die Anzeige aufnehmende Beamte sagte, dass er grundsätzlich erste Hilfe leisten würde, wenn jemand verletzt in die Polizeiwache kommen würde. Wenn im Protokoll steht, dass bei der Strafanzeigenerstattung der Bruder des Opfers nicht anwesend war, dann sei das so gewesen. Ein Satz, der dem Staatsschützer über seine Protokollnotiz zum Tatortfoto nicht über die Lippen kam. Er könne sich nicht erinnern. Wo denn das Foto sei, hakte der Richter nach. Er sollte es mir schicken, habe es aber nicht getan.

Wael H. hatte in seiner Aussage behauptet, dass er Fotos von den Gesichtsverletzungen seines Bruders und vom Tatort per E-Mail an die Polizei geschickt hätte. Gegenrede.info hat Wael H. nach seiner Aussage vor Gericht nach den Fotos gefragt. Er sagte, er besitze sie nicht mehr.

Und dann gibt es da noch die sogenannte Zieh-Oma, eine ehrenamtliche Begleiterin der Flüchtlingskinder. Sie hat wohl einen großen Anteil daran, dass die beiden jugendlichen Syrer im Prozess auf einen Dolmetscher verzichten konnten. Sie soll die Jugendlichen nach der Tat getroffen, sie sogar zur Wache begleitet haben. Wenn das so stimmt, sollte sie auch die Verletzungen von Mahmoud H. gesehen haben.

Anklage II

Vier Menschen um die 18 Jahre alt, drei Männer und eine Frau, durchquerten am 24. Juli 2021 gegen 22:00 Uhr den Prenzlauer Stadtpark. Sie trafen dabei auf das Schlägerduo Bastian G. und Tom P. Nach dem Treffen fehlte den Vieren zwei Handys und eine Bluetooth-Lautsprecherbox. Im Gegenzug hatten zumindest die drei Männer einige Blessuren an Kopf und Körper zu verzeichnen. Das nennt man in der Regel Raub. Der 25-jährige Bastian G. ist dafür bereits im Oktober 2022 in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht in Neuruppin verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bei den Zeugenaussagen der Opfer vor Gericht herrschte allerdings reichlich Durcheinander. Selbsterlittenes, gesehenes und durch die Berichte der Anderen gehörtes wurde fleißig vermischt und strapazierte die Geduld des Vorsitzenden. Trotzdem wird das Vorgehen der beiden Täter klar. Zur Begrüßung gab es Faustschläge ins Gesicht. Danach mussten sich die Opfer auf den Rücken legen und angetrieben durch Kopfnüsse ihre Handys auf die Werkseinstellung zurücksetzen und an die beiden Schläger abliefern.

In diesem Fall hat Tom P. zumindest einen Faustschlag und das Abziehen der Handys eingeräumt.

Der Prozess wird kommenden Donnerstag fortgesetzt.

Artikel über den ersten Prozesstag



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