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06.02.2023

Hass mit Sigrunen auf dem Oberschenkel

Ein deutscher Mann von Ehre (Teil ll)

Prenzlau (ipr) Vor einer Woche ist der rechte Schläger Jordan G. wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung und Unterschlagung vor dem Schöffengericht in Prenzlau zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass vier junge Männer ein Cliquenmitglied überfallen, geschlagen und am Boden liegend getreten hatten. Der soll Jordan G. per WhatsApp beleidigt haben. Das Handy wurde dem Opfer abgenommen und später weggeworfen. Das soll aber so nicht geplant gewesen sein.

Verbunden wurde das Urteil mit einem Strafbefehl des Amtsgerichtes Bergen auf Rügen. Den hatte er erhalten, weil der heute 23-Jährige im Sommer 22 seine Oberschenkel-Tätowierung „Hass“ mit zwei Sigrunen an einem Strand von Rügen zur Schau gestellt hatte.

Ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung wurde hinsichtlich der zu erwarteten Strafe in diesem Verfahren vorläufig eingestellt.

Ein deutscher Mann von Ehre (Teil l)


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