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news >> 2012 >> 121015_01

15.10.2012

Nachtrag 3 mit aktueller Ergänzung

Berufung eingelegt

Prenzlau (ipr) Das Urteil gegen den rechten Schläger Steven W. aus Templin vom 4. Oktober 2012 ist nicht rechtskräftig geworden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung eingelegt.

Am 4. Oktober in seinem zweiten Prozess in diesem Jahr war Steven W. vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Prenzlau wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl gegen Steven W. unter Auflagen ausgesetzt.

Steven W. hatte seinen Verteidiger vor Gericht erklären lassen, dass er die ihm vorgeworfenen Taten unumwunden zugäbe und so das Verfahren erheblich abgekürzt. Als Erklärung mussten laut Prenzlauer Zeitung „Täglich acht Flaschen Bier und dazu Schnaps“ herhalten. Und er wolle eine Therapie machen und sein Leben in den Griff kriegen, war da zu lesen.

Die Auflagen laut Prenzlauer Zeitung waren: Bis zum Haftantritt soll sich der 22-Jährige täglich zwischen 20 und 21 Uhr bei der Polizei in Templin melden, er darf keinerlei Kontakt mit den Zeugen aufnehmen und muss sich unverzüglich in eine Alkoholtherapie begeben.

Bereits im August war Steven W. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Beleidigung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hat er Berufung eingelegt. In diesem Prozess war eine massive Beeinflussung der Zeugen durch Steven W. erkennbar geworden. Daher erklärt sich auch das Kontaktverbot mit den Zeugen.

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