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24.11.2021 Drei Urteile gehen in die BerufungWiedersehen vor dem LandgerichtPrenzlau (ipr) Die drei letzten Prozesse vor dem Amtsgericht in Prenzlau über die gegenrede.info berichtet hat, werden vor dem Landgericht in Neuruppin eine Neuauflage erfahren. Zweimal waren es die Angeklagten und einmal die Staatsanwaltschaft, die in Berufung gegangen sind. Urteil I Am 21. Januar in Templin gegen 15:30 Uhr hatten zwei ZeugInnen wahrgenommen, dass ein junger Mann ihnen aus dem Beifahrerfenster eines PKW heraus den Hitlergruß gezeigt und dazu „Sieg Heil“ gebrüllt hatte. Die beiden TouristInnen standen an ihrem Wagen auf einem Parkplatz, der an die Templiner Obere Mühlenstraße angrenzt. Der Angeklagte Domenique K. bestätigte vor Gericht, dass er in dem Wagen gesessen hatte. Aber er habe "Hey Dave" gerufen und gewunken. Dave sei ein Kumpel, der dort am Imbiss gestanden habe. Der Jugendrichter war sich unsicher und entschied sich im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwältin, die eine Verwarnung gefordert hatte, entschied sich für die Berufung. Urteil II Prenzlau (ipr) Die Tat war eigentlich unstrittig. Vier Templiner Trunkenbolde waren am dortigen Bahnhof auf übelste Weise über eine Kongolesin hergezogen und waren wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu Teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Werner A. (63), Matthias L. (54) und Rene B. (36) hatten nach eigenen Angaben an diesem 30. September 2020 gegen 13:00 Uhr schon reichlich Schnaps getrunken und können sich eigentlich an nichts erinnern. Der Vierte im Bunde, Marcel E. (26), machte von seinem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Reue zeigten nur die beiden älteren Männer. Matthias L. (54) erhielt als Haupttäter 95 Tagessätze zu je 15 Euro. Rene B. bekam (36) 60 Tagessätze zu je 15 Euro. Werner A. (63) kam mit 45 Tagessätzen zu je 15 Euro davon. Marcel E. (26) traf es heftig 120 Tagessätze zu je 60 Euro. Er ist einschlägig vorbestraft. Er hatte seine letzte Verurteilung wegen Körperverletzung einen Monat vor der Tat. Da E. auch zu seinen persönlichen Verhältnissen schwieg, legte der Strafrichter den brandenburgischen Durchschnittsverdienst zu Grunde. Urteil III Schlagen eines Menschen im Suff. Fahren mit dem E-Roller im Suff. Vor dem Amtsgericht in Prenzlau wurde der 32-jährige Nazi Ramon A. wegen dieser beiden Delikte zu einer 9-monatigen Haftstrafe verurteilt. Ramon A. war im September 2020 kurz nach Mitternacht mir drei Kameraden unterwegs. Beim Durchqueren des Fußgängertunnels am Prenzlauer Bahnhof trafen die vier Männer auf Basile A. Der Kameruner war mit dem letzten Zug aus Berlin gekommen. Während drei von ihnen den Mann ohne Probleme passieren ließen, sah sich Ramon A. genötigt, ihn vor laufenden Überwachungskameras zu schlagen. Ihre Meinung |